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"Der Schuster" Schuhmachermeister Werner Sibla - Winterazhofen 8, 88299 Leutkirch/Allgäu, Tel: +49 751/5619444 mobil: +49 1756512304 |
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Gesetzliche Bestimmungen und Hinweise
Aufgrund der Neufassung des Teledienstegesetzes (TDG) müssen Handwerker die zur Förderung Ihres Handwerks eine Homepage betreiben, die über das ausgeübte Handwerk informiert, die Informationspflicht nach § 6 TDG beachten.
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88299 Leutkirch Telefon: +49 751 - 5619444 Fax: +49 751 - 5619444 Mobil: +49 175 6512304
USt.-ID-Nr.: DE 280428683 91360/43005
Fil: Liebfrauenstr. 11, 88250 Weingarten
Außerdem ist die Übernahme und Vervielfältigung von Texten, Bildern und sonstigen Objekten bzw. Bestandteilen dieser Homepage bzw. unserer Services, auch auszugsweise, nicht gestattet, sofern dies nicht schriftlich genehmigt wurde! Allgemeine Geschäftsbedingungen Reparatur
2.)Dieser Betrieb ist nach deutschem Handwerksrecht ein Meisterbetrieb, der somit auch verpflichtet und berechtigt ist, meisterliche Tätigkeiten auszuführen. Somit erklären wir hiermit, dass wir für unsere Arbeit garantieren, aber nur dann, wenn die Arbeiten von uns durchgeführt wurden und unsere Materialien in deren Verarbeitung benutzt wurden. 3.)Bei Reklamationen ist nachzuweisen, dass Reparaturen unsererseits ausgeführt wurden durch entsprechende Belege wie zum Beispiel Quittungen und andere.Reklamationen sind innerhalb von 7 Werktagen schriftlich an uns zu wenden. Der Anspruch erlischt sofort, wenn an Schuhwaren innerhalb dieser Zeit anderweitige Reparaturen vorgenommen wurden, oder es nicht einwandfrei nachzuweisen ist, dass Schuhwaren von uns repariert oder verwendet wurden. 4.)Der Auftraggeber/Kunde aktzeptiert hiermit die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Auftrag, den er uns gab. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Auftragsgebers. 5.)Der Betrieb behält sich vor, Materialien selbst auszusuchen und nur diese zu verwenden. Angebote vom Kunden, seine Materialien zu verwenden oder von Drittanbietern lehnen wir ab. 6.)Infolge von äusserlichen Einflüssen im Ladengeschäft wie Feuer,Wasser und Vandalismuss-Schäden ist dem ausführenden Betrieb, also uns per Quittungsbeleg der Neupreis der Schuhwaren nachzuweisen, dass der Zeitwert der Schuhwaren ersetzt werden kann. 7.)Lieferung und Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Sollten wir in Lieferverzug geraten, hat der Auftraggeber eine angemessende Frist von 4 Wochen zu setzen, bevor er von seinem Recht des BGB. Gebrauch machen kann. 8.)Nach Erhalt der bearbeiteten oder veränderten Schuhwaren ist die erfolgte Dienstleistung sofort zu zahlen. Der Auftraggeber ist mit seinem Auftrag grundsätzlich 2 Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche und fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
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